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Schwanzkupieren / Kastration bei Lämmern

NEU ab 01.02.2025

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Mit der Revision der Tierschutzverordnung, die am 1. Februar 2025 in Kraft tritt, wird dieser Eingriff verboten.

In Zukunft sollen Schafe mit kürzeren Schwänzen gezüchtet werden. Zur Etablierung einer entsprechenden Zuchtstrategie wird eine Übergangsfrist von 15 Jahren gewährt.

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15-jährige Übergangsfrist für das Schwanzkupieren:

 

Während dieser Frist dürfen fachkundige Personen die Schwänze von Lämmern weiterhin ohne Anästhesie bis zum 7. Tag nach der Geburt kürzen. Der Schwanzstummel muss nach dem Eingriff neu mindestens 15 Zentimeter lang sein

 

 Ab dem 1. Februar 2040 ist dieser Eingriff ganz verboten​​

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Für Biobetriebe bleibt das Kupieren generell verboten.

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Das Schwanzkupieren ohne Schmerzausschaltung muss bei Lämmern bis zum Alter von sieben Tagen durch eine fachkundige Person durchgeführt werden.

 

Es dürfen dazu ausschliesslich Gummiringe eingesetzt werden und der Schwanzstummel muss mindestens 15 cm lang bleiben.

 

Der Entscheid geht auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Der Vorstand des SSZV (Schweizerischer Schafzuchtverband) hatte dagegen praktisch keine Chance.

 

Er wird an einer nächsten Sitzung darüber beraten. Weitere Informationen zur praktischen Umsetzung (z.B., wie die Schwanzlänge messen) folgen.

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