top of page

Impfpflicht
Kälbergrippe


NEU ab 01.07.2025

Erste Impfung auf dem Geburtsbetrieb, zweite auf dem Folgebetrieb: 

 

Die Qualitätsmanagement-Schweizer Fleisch Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. 

 

Diese erste Impfung muss mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebs erfolgen.

 

Der Folgebetrieb, welcher die Kälber nach dem Geburtsbetrieb einstallt, muss innerhalb 28 Tagen nach der Einstallung eine zweite Impfung gegen Atemwegserkrankungen applizieren.

Wer seine Kälber nicht impfen möchte, kann diese nach 57 Tagen weiterhin ungeimpft verkaufen.

Obligatorische Impfung von der Branche erwünscht ... 

 

Erkrankungen der Atemwege sind ein zentrales Problem in der Kälber- und Grossviehmast. Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit. Gemäss dem Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV) wurden 2023 etwa 364'000 antibiotische Behandlungen von Kälbern und Aufzuchtrindern in der Schweiz durchgeführt - was wiederum von Medien, Konsumenten und Bundesämtern zunehmend kritisiert wird

Als eine Massnahme, um die Tiergesundheit zu verbessern und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, hat der Schweizer Bauernverband auf Empfehlung der Task Force ”Kälber” und auf Antrag der Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) im Rahmen der Sitzung der Fachkommission Viehwirtschaft am 27. Januar 2025 beschlossen, die Impfung gegen Enzootische Bronchopneumonie bei Kälbern für zunächst drei Jahre als obligatorische Massnahme in die QM-Anforderungen aufzunehmen.  

bottom of page