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Dokumente

... für den Stall, Tiertransporte, Medikamente usw. ...

Verantwortliche Personen für den tierschutzkonformen Transport:

Tierhaltende sind verantwortlich für die Organisation des tierschutzkonformen Transports ihrer Tiere. Dazu gehört auch, weitere Beteiligte (Viehtransporter, Viehmarkt oder Schlachtbetrieb) über Krankheiten und Verletzungen eines Tieres zu informieren.

 

Bei Unsicherheiten bezüglich der Transportfähigkeit, soll eine Tierärztin oder ein Tierarzt das Tier beurteilen und entscheiden, ob und unter welchen Vorsichtsmassnahmen das Tier transportiert werden kann. 

 

Wird eine Tierärztin oder ein Tierarzt zur Beurteilung eines Tieres beigezogen, attestiert sie oder er dessen Transportfähigkeit mittels Zeugnis und legt die notwendigen Vorsichtsmassnahmen fest. Die in einem tierärztlichen Zeugnis enthaltenen Weisungen sind für Tierhaltende und Fahrer bindend.
(siehe Leitfaden)

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